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Dichtigkeitsprüfung

Dichtigkeitsprüfung von Abwasserbehandlungsanlagen

Abwasserbehandlungsanlagen für mineralölhaltige Abwässer müssen laut DIN EN 858 Teil 2 bei Neuinstallation und im Intervall von 5 Jahren einer Abnahme bzw. Generalinspektion unterzogen werden. Neben bekannten Dichtigkeitsprüfverfahren wird in diesem Fall nur eine äußerst genaue Prüfung mit einer Toleranz von 0,1 mm zugelassen.

Zudem muss das eingesetzte Gerät eine Zulassung der LGA (Landesgewerbeanstalt) aufweisen. Des weiteren darf die Prüfung nur von zertifizierten und zugelassenen Fachkundigen erfolgen (vgl. DIN Mitteilung 76.1997 und DWA).

Neben der Generalinspektion bestehen Verordnungen für wöchentliche, monatliche und halbjährliche Wartungen. Auch hierzu besitzen wir die zertifizierte Genehmigung und bieten die Dienstleistung der Wartung gerne an.

Selbstverständlich übernehmen wir neben den aufgeführten Prüfungen auch die Entsorgung von Inhalten aus Fettabscheidern der Gastronomie sowie die Reinigung, Instandhaltung und Wartung von Öl- und Benzinabscheidern nach DIN EN 858, zudem eine Generalinspektion nach DIN 4040-100.

Dichtigkeitsprüfung nach DIN 1610

Bei der Haltungsprüfung wird am Anfang und am Ende der Haltung eine Blase gesetzt. Anschließend wird Druck auf diese Haltung gelegt und der Druckabfall wird von einer Software als dicht oder nicht dicht dokumentiert.

Bei der Hausanschlussprüfung wird direkt vor und nach dem Stutzen eine Blase zur Absperrung gesetzt. Bei nur einem Zugang bringt ein Robotersystem eine Blase ca. 10 Zentimeter tief in den Hausanschluss ein. Alternativ haben wir eine System, mit dem bis zu 30 Meter mit nur einem Zugang gearbeitet werden kann. Erst dann wird mit Luft ein Druck aufgebaut und die Software startet die Prüfung der Dichtigkeit. Anschließend wird nun der abgesperrte Bereich unter Luftdruck oder wahlweise Wasser gesetzt und die Abweichungen in einem grafischen Prüfprotokoll dokumentiert.

Umsetzung von Eigenkontrollverordnungen

Dichtigkeitsnachweis von Grundstückentwässerungsanlagen nach DIN 1986-30

Hierbei handelt es sich um eine Verordnung des jeweiligen Bundeslandes, nach welcher sämtliche nicht sichtbare Abwasserleitungen auf Dichtigkeit hin geprüft werden müssen. Zudem muss ein Bericht des Zustandes erstellt und eventuelle Schädigungen bewertet werden.

Derzeit liegt hierbei ein Schwerpunkt bei den Kommunen und der Industrie. In einigen Bundesländern müssen bereits auch private Haushalte das Abwassersystem auf Dichtigkeit überprüfen und dokumentieren.

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