Bereichsübergreifend Stand Februar 2022
Nur gültig in Verbindung mit unseren AGB aus den jeweils beauftragten Dienstleitungen!
- Unsere Dienstleistung gilt als beendet und abgenommen, sobald der Rapportschein/Lieferschein durch den Auftraggeber oder dessen bevollmächtigte oder beauftragte Person unterzeichnet ist. Unsere Mitarbeiter sind nicht verpflichtet, die Bevollmächtigung oder Beauftragung zu überprüfen. Mit Bezahlung der Rechnung ist das Vertragsverhältnis beendet.
- Durch uns verursachte Schäden und sonstige Besonderheiten oder Mängel der Arbeitsausführung sind sofort auf den Rapport-/Lieferscheinen zu vermerken. Mündliche Reklamationen werden durch uns nicht anerkannt.
- Gerichtsstand ist Heilbronn. Wir sind Mitglied der IHK und der HWK.
- Wir sind Dienstleister im Sinne des BGB und führen ausschließlich Wartungs-, Renovierungs- und Reinigungsleistungen durch. Vorsorglich halten wir eine aktuelle Freistellungserklärung nach §48 EStG vor. Diese kann unter www.kanal-tuerpe.de eingesehen und gedruckt werden. Bei der Zusammenarbeit mit Bauunternehmen kann es zur Umsatzsteuerbefreiung kommen. Dies ist uns vor Auftragserteilung mitzuteilen.
- Alle durch uns durchgeführten Beratungen, Empfehlungen und Hinweise basieren auf Erfahrungen und persönlicher Meinung des jeweiligen Erstellers. Mündlich erteilte Auskünfte sind generell unverbindlich. Dies beinhaltet auch die Beurteilung von Schäden und Maßnahmen zur Reparatur dieser. Auskünfte, Schadensbeschreibungen sowie Lokalisation von Schäden unserer Mitarbeiter vor Ort sind geschätzte Angaben, die auf persönlicher Erfahrung beruhen und keinen Anspruch auf Rechtssicherheit erheben.
- Verkehrsregelung durch den AN erfolgt mit Rundumleuchten und Verkehrspylonen. Positionen mit der Bezeichnung „BE“ für Baustelleneinrichtung beinhaltet nicht die verkehrsrechtliche Genehmigung/Anordnung, sondern lediglich die unmittelbare Sicherung des Arbeitsgerätes mittels Pylonen (ohne Ampelanlage, ohne Einholung der Sperrungsgenehmigung). Alle weiteren notwendig werdenden Maßnahmen sind vom Auftraggeber zu übernehmen und unser Personal auf Gefahren und Anordnungen zu unterweisen.
- Alle Arbeiten vor Ort und Ausarbeitungen von Schadenshäufigkeiten und Massenzusammenstellungen unseres Hauses oder Grundlagenerstellung von Ausschreibungen zur Preisfindung/Angebotserstellung späterer Folgeaufträge sind grundsätzlich mit unseren allgemeinen Preisen oder einer zuvor schriftlich vereinbarten Pauschale zu vergüten.
- Für nicht von uns zu vertretenden Stand- oder Wartezeiten im Bereich Dichtigkeitsprüfung, Kanalreinigung, TV-Untersuchung berechnen wir bei Akkord- oder Pauschalangeboten pro Stunde 135,– EURO netto.
- Bei einer über 20% hinausgehenden Unter- oder Überschreitung des Mengenansatzes wird der Einheitspreis über die tatsächlich ausgeführten Leistungen pro Abschnitt entsprechend erhöht. Verringerungen je Einheitspreis sind im Bereich Dienstleistung ausgeschlossen.
- Bei Einzelaufträgen über 3.000,– EURO netto behalten wir uns eine Sicherung der Zahlung durch Anforderung einer Bankbürgschaft oder Vorauskasse des brutto Auftragsumfangs vor.
- Der Auftraggeber hat auf die jeweiligen Gefahren der zu bearbeitenden Kanäle und Bauwerke, der Umgebung und der örtlichen Gegebenheiten zu verweisen und zu schulen. Hierzu zählt auch das Einweisen unseres Personals auf Art und Umfang von reparierten Kanalstellen oder Besonderheiten von Bauwerken und Leitungsabschnitten, die zu bearbeiten sind.
- Sämtliche Kanäle sind vom AG gasfrei zu halten (Kein EX-Bereich, genügend Sauerstoff). Sollte dies vor Auftragsbeginn durch den AG nicht sichergestellt werden können, sind wir schriftlich darauf aufmerksam zu machen.
- Sofern der AG Personal zur Verfügung stellt, muss er diese in die gängigen UVV eingewiesen und mit den jeweiligen Impfungen versehen haben. Das Personal muss sprachlich, geschult und körperlich in der Lage sein, die zu erwartenden allgemeinen Gefahren, zu vermeiden, zu verringern oder zu beheben und bei einem Unfall Gegen-, Rettungs- und Soforthilfemaßnahmen ergreifen zu können.
- Bei Angeboten basieren unsere Einheitspreise auf der Annahme, dass die gesamte Maßnahme in einem Abschnitt ausgeführt wird. Sind mehrere Arbeitsabschnitte nicht ausdrücklich in ihrer Anfrage benannt, so werden zusätzliche An- und Abfahrten in Rechnung gestellt.
- Angebote werden anhand der uns zur Verfügung gestellten Unterlagen erstellt, welche einzeln im Angebot aufgeführt sind. Ist keine Auflistung vorhanden, so lagen keine entsprechenden Unterlagen zur Verfügung. Zusätzliche Arbeiten, die sich aus der tatsächlichen Situation ergeben können, sind in unserem Angebot nicht enthalten und werden nach unseren Einheitspreisen abgerechnet.
- Unsere Angebote haben eine Gültigkeit bis 60 Tage nach Erstelldatum.
- Unsere Angebote gehen von einer maximalen Schachttiefe von 4 Metern aus, zudem von einem Zugang von max. 4 Meter vom befestigten Grund. Weiterhin von gebühren- und wegegeldfreien Bereichen ohne Sondergenehmigungen oder besonderen Zugangsberechtigungen.
- Zusätzliche Arbeiten, die sich unter Umständen aus der tatsächlichen Situation vor Ort ergeben können, sind in unseren Angeboten nur bei genau beschriebenen Optionen aufgeführt. Ist dies nicht der Fall, so sind diese nicht berücksichtigt.
- Wasser und Strom sind generell vom Auftraggeber kostenlos in max. 30 Metern Entfernung zum Einsatzort kostenfrei zu stellen. Verbrauchtes Wasser bleibt im Eigentum des Auftraggebers und ist durch ihn ggf. zu entsorgen.
- Sofern nicht anders vereinbart gilt: Zahlungsziel bei Dienstleistung: 10 Tage netto ab Rechnungsdatum; Fälligkeit sofort. Handwerkerrechnungen sind 2 Jahre aufzubewahren. Vorauskasse und Barzahlung wird vom Mitarbeiter sofort quittiert. Mahngebühren werden mit 10 Euro netto belegt. Hinweis: Eine sofortige Mahnbescheiderstellung ist aufgrund der Handwerkerverordnung sofort möglich und wird von uns automatisch eingeleitet. Wir behalten uns vor, Forderungen sofort an ein Inkassobüro zu übergeben und inhaltlich abzutreten.
- Mit Übergabe der Unterlagen geht die Gefahr der Lesbarkeit, Vollständigkeit und Haltbarkeit auf den Empfänger über. Sämtliche Daten werden in unserem Unternehmen nach Übergabe der Unterlagen bzw. des Rechnungsversands in einer Cloud gespeichert. Der Zugang ist ihnen bis 3 Jahre nach Auftragsende möglich.
AGB und ergänzende Geschäftsbedingungen Stand 02/2022
Ergänzende Geschäftsbedingungen
Bereich Rohrreinigung Stand Februar 2022
Nur in Zusammenhang mit den AGB Bereich Allgemein
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- Durch uns verursachte Schäden und sonstige Besonderheiten oder Mängel der Arbeitsausführung sind sofort auf den Rapport-/Lieferscheinen zu vermerken. Mündliche Reklamationen werden durch uns nicht anerkannt.
- Wir sind Dienstleister im Sinne des BGB und führen ausschließlich Wartungs-, Renovierungs- und Reinigungsleistungen durch. Vorsorglich halten wir eine aktuelle Freistellungserklärung nach §48 EStG vor. Diese kann unter www.kanal-tuerpe.de eingesehen und gedruckt werden. Bei der Zusammenarbeit mit Bauunternehmen kann es zur Umsatzsteuerbefreiung kommen. Dies ist uns vor Auftragserteilung mitzuteilen.
- Wir weisen darauf hin, dass bei Fräsarbeiten in PVC, Guss, STZ und Eternitleitungen keinerlei Gewährleistung gegeben werden kann.
- Für sämtliche Arbeiten übernehmen wir keinerlei Gewähr über die Beanspruchung und Bearbeitungsfähigkeit des Rohrmaterials, insbesondere bei PVC und Eternit, sowie bei nicht mitgeteilten Vorbelastungen des Werkstoffs oder erfolgten Reparaturarbeiten, sowie der eingebauten Zugänge zu den Leitungen (insbesondere Toilettenschüsseln).
- Der Nachweis, dass Rohrschäden vor einem Einsatz unserer Geräte nicht bestanden haben, hat der AG zu erbringen. Wir können diesen nur liefern, wenn vor Arbeitsbeginn eine vorherige TV-Befahrung erfolgt ist, die jedoch separat vereinbart und abgerechnet werden muss.
- Vor der TV-Untersuchung sind die Kanäle gründlich zu reinigen. Wird dies nicht gewünscht verweisen wir auf eine mögliche schlechte und unvollständige Dokumentation, sowie Stillstandzeiten durch Behinderung des Fahrbetriebs der Kamera.
- TV-Aufnahmen im Bereich Rohrreinigung dienen ausschließlich der Qualitätskontrolle unserer Arbeiten bei der Beseitigung von Rohrverstopfungen. Hinweis: Die weitere Verwendung der TV-Aufnahmen für den Bereich EKVO, digitale Auswertung oder Planerstellung ist nicht möglich. Hierzu bieten wir die Dienstleistung TV-Untersuchungen an, die separat beauftragt werden muss.
- Bei der Durchführung von Ortungen sowie bei Angaben von Entfernungen und Tiefen sind dies reine technisch unterstützte Schätzungen. In der Regel ist mit Abweichungen bis zu 10m zu rechnen. Zudem, speziell bei dem Vorhandensein von weiteren elektromagnetischen Feldern (Stromleitungen, Stromerzeugern, Erdkabel) sind die Ergebnisse nicht aussagekräftig.
- Bei dem Einsatz einer Rotordüse können Verkrustungen der Rohrwandung abplatzen.
- Zudem können bei dem Einsatz einer hydrodynamischen Fräse Abschürfungen der Rohrwandung entstehen und Versätze angefräst werden, insbesondere bei Steinzeugrohren kann es zu Beschädigungen der Lasur kommen. Die Schachtgerinne müssen gerade sein, um die Arbeitsgeräte einwandfrei positionieren zu können. Zudem liegen keine Querschnittsverengungen auf der Gesamtlänge der Haltung vor. Sind uns diese bekannt, werden diese im Angebot explizit aufgeführt und führen zu Mehrkosten, die separat ausgewiesen werden.
- Störungen durch Ablagerungen, Muffenversätze und Wurzeleinwüchse werden nach Aufwand beseitigt und abgerechnet. Auf notwendige Fräsarbeiten muss der AG gesondert hinweisen.
- Einragende Stutzen sind bauseits rohrbündig zu bearbeiten oder erfolgen ggf. in einer separaten Position in unserem Angebot.
- Sämtliche Zugänge und Zufahrten sind zugänglich zu halten.
- Wartezeit gilt als Arbeitszeit.
- Aufgrund von Örtlichkeiten, insbesondere bei der Bearbeitung von harten Ablagerungen, kann es zum Verlust unserer Gerätschaften im Kanal kommen. Schäden und Beeinträchtigungen, insbesondere Kosten und Aufwand der Bergung gehen zu Lasten des Auftragnehmers bzw. sind im Umfang unserer Arbeiten mit eingebunden. Sollte sich herausstellen, dass jedoch ein Defekt der Leitung zum Verlust unserer Gerätschaften führte, geht die Bergung zu Lasten des Arbeitgebers.
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