Unsere Dienstleistung gilt als beendet und abgenommen, sobald der Rapportschein/Lieferschein durch den Auftraggeber oder dessen bevollmächtigte oder beauftragte Person unterzeichnet ist. Unsere Mitarbeiter sind nicht verpflichtet, die Bevollmächtigung oder Beauftragung zu überprüfen. Mit Bezahlung der Rechnung ist das Vertragsverhältnis beendet, sofern dieses nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart ist.
- Durch uns verursachte Schäden und sonstige Besonderheiten oder Mängel der Arbeitsausführung sind sofort auf den Rapport-/Lieferscheinen zu vermerken. Mündliche Reklamationen werden durch uns nicht anerkannt.
- Gerichtsstand ist Heilbronn
- Wir sind Mitglied der IHK und der HWK.
- Wir sind Dienstleister im Sinne des BGB und führen ausschließlich Wartungs-, Renovierungs- und Reinigungsleistungen durch. Vorsorglich halten wir eine aktuelle Freistellungserklärung nach §48 EStG vor. Diese kann unter www.kanal-tuerpe.de eingesehen und gedruckt werden. Bei der Zusammenarbeit mit Bauunternehmen kann es zur Umsatzsteuerbefreiung kommen. Dies ist uns vor Auftragserteilung mitzuteilen.
- Auch der Bereich Kanalreparatur unterliegt nicht dem Baugewerbe, sondern wird von uns als Dienstleistung im Sinne des BGB durchgeführt. Wir versuchen jede Reparaturmaßnahme, geben jedoch ausdrücklich keine Garantie oder Zusage der Durchführbarkeit und des Erfolgs. Die geschlossene Reparaturmethode ist eine Alternative zur offenen Schadensbehebung. Wir setzen voraus, dass der Kunde bei Unmöglichkeit oder bei dem Misslingen unseres Reparaturversuchs, den entsprechenden Bereich offen bearbeitet. Die Kosten der offenen Reparatur und auch das Bergen von eventuell von uns zurück gelassenem Material und Werkzeug werden von uns daher ausdrücklich nicht übernommen. Gleichzeitig bieten wir auf freiwilliger Basis an, in dem beschriebenen Fall, keine Kosten für unsere erfolgte Dienstleistung zu erheben.
- Alle durch uns durchgeführten Beratungen, Empfehlungen und Hinweise basieren auf Erfahrungen und persönlicher Meinung des jeweiligen Erstellers. Mündlich erteilte Auskünfte sind generell unverbindlich. Dies beinhaltet auch die Beurteilung von Schäden und Maßnahmen zur Reparatur dieser. Auskünfte, Schadensbeschreibungen sowie Lokalisation von Schäden unserer Mitarbeiter vor Ort sind geschätzte Angaben, die auf persönlicher Erfahrung beruhen und keinen Anspruch auf Rechtssicherheit erheben.
- Verkehrsregelung durch den AN erfolgt mit Rundumleuchten und Verkehrspylonen. Positionen mit der Bezeichnung „BE“ für Baustelleneinrichtung beinhaltet nicht die verkehrsrechtliche Genehmigung/Anordnung, sondern lediglich die unmittelbare Sicherung des Arbeitsgerätes mittels Pylonen (ohne Ampelanlage, ohne Einholung der Sperrungsgenehmigung). Alle weiteren notwendig werdenden Maßnahmen sind vom Auftraggeber zu übernehmen und unser Personal auf Gefahren und Anordnungen zu unterweisen.
- Die Daten der EDV-Erfassung werden zum Datenexport am Tag der Aufnahme bereitgestellt. Hierzu muss uns schriftlich die gewünschte Versionsnummer des Datenbankbetreibers genannt werden. Ist dies nicht bekannt, gilt die Versionsnummer unserer Software am Tag der Aufnahme als vereinbart. Standard ist derzeit Isybau 2006, Schadensklassen nach Isybau. Abweichungen sind vor Arbeitsbeginn schriftlich zu übermitteln. Mit der Übergabe von Produkten geht die Zusicherung über deren Funktionstüchtigkeit, der Vollständigkeit und deren Bedingungen der Haltbarkeit an den Überlasser über. Datenmaterialien, insbesondere Datenformate von Untersuchungen sind sofort, spätestens 14 Tage nach Erhalt zu prüfen. Bei der Lagerung und Haltbarkeit von Disketten, Videobändern und DVDs wird auf die jeweiligen Hinweise der Hersteller verwiesen. Spätere Änderungen sind nicht mehr möglich, da die Daten aus datenschutzrechtlichen Auflagen bei uns gelöscht werden. Versionen von Softwareprogrammen erheben keinen Anspruch auf Konvertierbarrkeit gegenüber vergangenen oder gar zukünftigen Datenformaten. Sämtliche Aufnahmen werden mit DWA (ATV) ausgebildetem Personal durchgeführt und optische Feststellungen dokumentiert. Z.T. werden auch Schadensbeschreibungen und Klassifizierungen abgegeben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Angaben unseres Personals unverbindlich und nur Vorschläge der Schadensbeurteilung aufgrund deren Erfahrungen darstellen. Rechtliche Beurteilungen erhalten Sie derzeit nur von zugelassenen Ingenieurbüros, die TV-Befahrungsdaten fachkundig bewerten. In einem separaten Angebot bieten wir ihnen diese Leistung gerne auch an.
- Digitale Aufnahmen können in deren Umfang auf den jeweiligen Kundenwunsch abgestimmt werden. Ist nur „Digitalisierung“ verlangt, erstellen wir MPEG IV mit einem jeweils aktualisierten DIVX. Die Haltungen werden haltungsweise abgespeichert und numerisch gegliedert. Digitalbilder werden aufsteigend nummeriert. Auf Wunsch können ZF.XML Format, sowie Protokolle als PDF mit abgespeichert werden. Die jeweilige Komprimierungsgröße behalten wir uns in den zuvor beschriebenen Fällen vor. Standardmedium ist DVD-ROM.
- Alle Arbeiten vor Ort und Ausarbeitungen von Schadenshäufigkeiten und Massenzusammenstellungen unseres Hauses oder Grundlagenerstellung von Ausschreibungen zur Preisfindung/Angebotserstellung späterer Folgeaufträge sind grundsätzlich mit unseren allgemeinen Preisen oder einer zuvor schriftlich vereinbarten Pauschale zu vergüten.
- Für nicht von uns zu vertretenden Stand- oder Wartezeiten im Bereich Dichtigkeitsprüfung, Kanalreinigung, TV-Untersuchung berechnen wir bei Akkord oder Pauschalangeboten pro Stunde 135,– EURO netto.
- Bei einer über 20% hinausgehenden Unter- oder Überschreitung des Mengenansatzes wird der Einheitspreis über die tatsächlich ausgeführten Leistungen pro Abschnitt entsprechend erhöht. Verringerungen je Einheitspreis sind im Bereich Dienstleistung ausgeschlossen.
- Bei Einzelaufträgen über 3.000,– EURO netto behalten wir uns eine Sicherung der Zahlung durch Anforderung einer Bankbürgschaft oder Vorauskasse des brutto Auftragsumfangs vor.
- Der Auftraggeber hat auf die jeweiligen Gefahren des zu bearbeitenden Kanalnetzes, der Umgebung und der örtlichen Gegebenheiten zu verweisen und zu schulen. Hierzu zählt auch das Einweisen unseres Personals auf Art und Umfang von reparierten Kanalstellen oder Besonderheiten von Bauwerken und Leitungsabschnitten, die zu bearbeiten sind.
- Sämtliche Kanäle sind vom AG gasfrei zu halten. Sollte dies vor Auftragsbeginn durch den AG nicht sichergestellt werden können, sind wir schriftlich darauf aufmerksam zu machen.
- Sofern der AG Personal zur Verfügung stellt, muss er diese in die gängigen UVV eingewiesen und mit den jeweiligen Impfungen versehen haben. Das Personal muss sprachlich, geschult und körperlich in der Lage sein, die zu erwartenden allgemeinen Gefahren, zu vermeiden, zu verringern oder zu beheben und bei einem Unfall Gegen-, Rettungs- und Soforthilfemaßnahmen ergreifen zu können.
- Räumgut ist Eigentum der AG und bleibt dessen Eigentum. Für eine geeignete Abladestelle und die Entsorgungspapiere sorgt der AG, ansonsten wird das Räumgut auf Nachweis schadlos beseitigt. Transport von Räumgut ist nur bei besonderer Beauftragung Bestandteil der Arbeiten und unterliegt dann ggf. den Bestimmungen des Güterkraftverkehrs und kann zu Folgekosten führen. Wir arbeiten ausschließlich zum Zweck der Reinigung und nicht des Transports von Gütern.
- Die allgemeine Reinigung beinhaltet das Herausspülen von losen Ablagerungen im Kanal.
- Bei Pauschal- und Akkordarbeiten erwarten wir bauseits, dass Verschraubungen von Schachtdeckeln etc. lose sind, ebenso liegt der Schacht-Deckel lose auf dem Konus.
- Bei der Erfassung von Entfernungsmessdaten ab DN 200mm können Abweichungen entstehen, die im Bereich +/- 10 cm liegen. Bei der Erfassung von Entfernungsmessdaten bis DN 200mm können Abweichungen entstehen, die im Bereich +/- 50 cm liegen. Bei der Erfassung von Ortungssignalen können Abweichungen entstehen, die im Bereich +/- 20 cm liegen. Diese treten insbesondere in der Nähe von Starkstromleitungen auf und können sogar einen Totalausfall des Signals zur Folge haben.
- Bei dem Einsatz der Satellitenkamera obliegt es der Entscheidung unseres Mitarbeiters, ob ein Kanal oder eine Leitung technisch befahren werden kann. Besteht ein Kunde auf der Befahrung einer, von uns zur Befahrung abgelehnter Leitung, so trägt der Kunde das Risiko sämtlicher, möglicher Folgekosten z.B. der Bergung und Reparatur der Geräte und des Betriebsausfalls.
- Bei der Stutzensanierung mit einem Kurz-Liner-System und einem Kurz-Liner-Hut (Abzweigliner) muss eine Reinigung vor dem Einbau und zusätzlich eine nach dem Öffnen erfolgen.
- Die zu reparierende Leitung darf nicht hohl liegen.
- Bei Kurzlinern ab DN 600 müssen voraussichtlich 1-2 Steigeisen entfernt werden, um die Packereinheit durch den Konus der Schachtöffnung einzuführen! Schächte müssen mind. 1000mm, Schachtdeckel mind. 625mm Durchmesser betragen.
- Bei dem Inliner wird mit Harz gearbeitet. Beim Einzug in die Leitung können Harzanhaftungen in anderen Rohrelementen verbleiben (Schleifspuren). Auch nach dem Einbau kann es zu einmaligen, leichten, hauchdünnen losen Plättchenbildungen kommen. Hebeanlagen sollten in diesem Fall regelmäßig – insbesondere direkt wenige Tage nach den Arbeiten- gewartet oder mit einem Sieb ausgestattet werden.
- Material i.d.R.: hochwertiges Silikatharz (keine Lösemittelbelastung für die Bewohner!) 3P Harz (EKT) + Glasfasergewebe CRF+ – Qualität (einlagig, doppelt gefaltet). Nachweise befinden sich im Internet unter www.kanal-tuerpe.de und können jederzeit per Download bezogen werden.
- Wir weisen darauf hin, dass bei Fräsarbeiten in PVC, Guss, STZ und Eternitleitungen keinerlei Gewährleistung gegeben werden kann.
- Für sämtliche Arbeiten übernehmen wir keinerlei Gewähr über die Beanspruchung und Bearbeitungsfähigkeit des Rohrmaterials, insbesondere bei PVC und Eternit, sowie bei nicht mitgeteilten Vorbelastungen des Werkstoffs oder erfolgten Reparaturarbeiten, sowie der eingebauten Zugänge zu den Leitungen (insbesondere Toilettenschüsseln).
- Bei Angeboten basieren unsere Einheitspreise auf der Annahme, dass die gesamte Maßnahme in einem Abschnitt ausgeführt wird. Sind mehrere Arbeitsabschnitte nicht ausdrücklich in ihrer Anfrage benannt, so werden zusätzliche An- und Abfahrten in Rechnung gestellt.
- Angebote werden anhand der uns zur Verfügung gestellten Unterlagen erstellt, welche einzeln im Angebot aufgeführt sind. Ist keine Auflistung vorhanden, so lagen keine entsprechenden Unterlagen zur Verfügung. Zusätzliche Arbeiten, die sich aus der tatsächlichen Situation ergeben können, sind in unserem Angebot nicht enthalten und werden nach unseren Einheitspreisen abgerechnet.
- Unsere Angebote haben eine Gültigkeit bis 60 Tage nach Erstelldatum.
- Bei der Muffendruckprüfung gehen wir von Haltungslängen aus, die im Regelfall 50 Meter Länge nicht überschreiten. Bei weiteren Längen werden die Muffen mit mehr Aufwand und somit mit einem Aufpreis geprüft.
- Bei Angeboten der Reparatur von Abwasserleitungen gehen wir von keiner notwendigen Wasserhaltung aus – oder diese ist separat aufgeführt.
- Sofern im Angebot erwähnt, können weitere Nebenbestimmungen einzeln schriftlich vereinbart werden.
- Unsere Angebote gehen von einer maximalen Schachttiefe von 5 Metern aus, zudem von einem Zugang von max. 5 Meter vom befestigten Grund. Weiterhin von gebühren- und wegegeldfreien Bereichen ohne Sondergenehmigungen oder besonderen Zugangsberechtigungen. Andere Maße und Bedingungen werden gesondert angeboten.
- Alle von uns erstellten Preise beinhalten eine einmalige Druckprüfung der Leitungen. Sollte eine nochmalige Prüfung erforderlich sein vor Ort oder im LV gewünscht, so wird diese gesondert berechnet.
- Vor der Dichtigkeitsprüfung sind die Kanäle zu reinigen. Nicht gereinigte Leitungen können zu fehlerhaften Messergebnissen führen und liegen in der Verantwortung des AG.
- Bei Dichtigkeitsprüfungen nach DIN 1999-100 DIN EN 858 Teil 1 und 2 muss während der Prüfung ein Saug-Druckfahrzeug einsatzbereit vorgehalten werden und wird von uns bei Kundenwunsch immer als Preisposition separat ausgewiesen. Zudem darf die Anlage nicht in Betrieb sein. Eine Entsorgung ist im Preis der Generalinspektion nicht enthalten. In unseren Preisen der Generalinspektion ist die regelmäßige Wartung der Anlage (täglich, wöchentlich, monatlich, halbjährlich) nicht inbegriffen.
- Die Dichtigkeitsprüfungen und Angebote erfolgen im Allgemeinen mit Luft nach DIN EN 1610 Überdruck bzw. Unterdruck, sofern nicht ausdrücklich mit Wasser gesondert bestätigt wurde und im Angebot darauf hingewiesen wird.
- Unsere Preise sind kalkuliert für Rohre, die keine Vorfüllzeit haben und nach Vollfüllung geprüft werden können. Die Prüfzeit beträgt i.d.R. 30 Min. Sofern nicht anderes genannt, erfolgt die Prüfung entsprechend DIN EN 1610.
- Das Verschließen von Seitenzuläufen bzw. die Prüfung von Seitenanschlüssen ist in unseren Preisen nicht enthalten. Sie wird bei Bedarf immer im Angebot separat ausgewiesen.
- Der Nachweis, dass Rohrschäden vor einem Einsatz unserer Geräte nicht bestanden haben, hat der AG zu erbringen. Wir können diesen nur liefern, wenn vor Arbeitsbeginn eine vorherige TV-Befahrung erfolgt ist, die jedoch separat vereinbart und abgerechnet werden muss.
- Wünscht der Auftraggeber eine mechanische Wasseraufbereitung des bereits mit einem Spülvorgang belasteten Abwassers, so ist dies von ihm schriftlich zu bestätigen und unserem Mitarbeiter vor Arbeitsbeginn mit nachfolgenden Erklärungen auszuhändigen: Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Einhaltung der jeweiligen Arbeitsplatzhygiene-vorschrift und der gefahrlosen Zusammensetzung des Abwassers. Erstellt er die Bescheinigung nicht, handelt er wissentlich und vorsätzlich unter Gefährdung unserer Mitarbeiter bei den Kanalarbeiten.
- Vor der TV-Untersuchung sind die Kanäle gründlich zu reinigen. Wird dies nicht gewünscht verweisen wir auf eine mögliche schlechte und unvollständige Dokumentation, sowie Stillstandzeiten durch Behinderung des Fahrbetriebs der Kamera. Zudem verweisen wir auf die gängigen DWA Merkblätter (gängige Merkblätter der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA).
- Die Schächte bei der Muffendruckprüfung müssen gut zugänglich sein und einen Durchmesser von mindestens DN 1000 haben. Weiterhin dürfen in den Haltungsanfängen und im weiteren Verlauf keine Bögen sein. Alle Haltungen müssen gut befahrbar sein. Alle Schächte müssen gut mit einem LKW 12to. anfahrbar sein.
- Vor der Muffendichtheitsprüfung sind die Kanäle und Schächte gründlich zu reinigen. Erfolgt dies auf Wunsch des AG nicht, kann es zu fehlerhaften Prüfergebnissen kommen. Zudem besteht das deutliche Risiko der Beschädigung der Prüfblasen, das auf den AG uneingeschränkt übergeht.
- Bei Druckprüfungen (Muffen-Haltungsprüfung) erfolgt eine eventuell notwendige Wasserhaltung bauseits und ist in unserer Kalkulation nicht berücksichtigt.
- Alle Schächte im Bereich der Sanierung müssen gut mit einem LKW anfahrbar sein (bis DN 300mm 7,5 to, ab DN 350 24 to.).
- Unmittelbar vor der Sanierung müssen die betroffenen Kanalteilstrecken gründlich gereinigt sein.
- Bei dem Einsatz einer Rotordüse können Verkrustungen der Rohrwandung abplatzen. Zudem können bei dem Einsatz einer hydrodynamischen Fräse Abschürfungen der Rohrwandung entstehen und Versätze angefräst werden, insbesondere bei Steinzeugrohren kann es zu Beschädigungen der Lasur kommen.
- Sind Bögen bekannt und sollen diese saniert werden, so weisen wir darauf hin, dass es zu Faltenbildungen im Bogenbereich kommen kann. Dies ist technisch bedingt und entspricht keinem Mangel.
- Die Schachtgerinne müssen gerade sein, um die Arbeitsgeräte einwandfrei positionieren zu können. Zudem liegen keine Querschnittsverengungen auf der Gesamtlänge der Haltung vor. Sind uns diese bekannt, werden diese im Angebot explizit aufgeführt und führen zu Mehrkosten, die separat ausgewiesen werden.
- Störungen durch Ablagerungen, Muffenversätze und Wurzeleinwüchse werden nach Aufwand beseitigt und abgerechnet. Auf notwendige Fräsarbeiten muss der AG gesondert hinweisen.
- Einragende Stutzen sind bauseits rohrbündig zu bearbeiten oder erfolgen in einer separaten Position in unserem Angebot.
- Schadstellen mit starker Wasserinfiltration oder starken Scherbenbildungen werden mit einem Preisaufschlag versehen und sind nicht als Standard zu betrachten.
- Zusätzliche Arbeiten, die sich unter Umständen aus der tatsächlichen Situation vor Ort ergeben können, sind in unseren Angeboten nur bei genau beschriebenen Optionen aufgeführt. Ist dies nicht der Fall, so sind diese nicht berücksichtigt.
- Für von uns nicht zu vertretende Standzeiten verrechnen wir pro angefangene Stunde 135,00 Euro zuzüglich Ust..
- Gewährleistungen gewähren wir 2 Jahre ab Auftragende. Auftragende ist die Abnahme der Leitung durch Unterschrift der bestätigten Rapporte, spätestens mit Erstellung der Rechnung.
- Wasser und Strom sind generell vom Auftraggeber kostenlos in max. 30 Metern Entfernung zum Einsatzort kostenfrei zu stellen. Verbrauchtes Wasser bleibt im Eigentum des Auftraggebers und ist durch ihn ggf. zu entsorgen.
- Sämtliche Zugänge und Zufahrten sind frei zu halten und für uns kostenfrei.
- Bei Rohrreinigungen gilt grundsätzlich: Wartezeiten gelten als Arbeitszeit.
- Aufgrund von Örtlichkeiten, insbesondere bei der Bearbeitung von harten Ablagerungen, kann es zum Verlust unserer Gerätschaften im Kanal kommen. Schäden und Beeinträchtigungen, insbesondere Kosten und Aufwand der Bergung gehen zu Lasten des Auftragnehmers bzw. sind im Umfang unserer Arbeiten mit eingebunden.
- Sämtliche Unterlagen insbesondere Planunterlagen, Haltungsberichte, Videos sind Originalunterlagen und unterliegen dem Datenschutz. Kopien werden aus datenschutzrechtlichen Gründen i.d.R. ca. 10 Tage nach Rechnungserstellung von uns gelöscht. Für Auswertungen und Nachbearbeitungen werden diese jedoch EDV-technisch bei uns gespeichert. Wird dies nicht gewünscht, erwarten wir eine separate, schriftliche Erklärung der Unterlassung hierzu.
- Sofern nicht anders vereinbart gilt: Zahlungsziel bei Dienstleistung: 10 Tage netto ab Rechnungsdatum; Fälligkeit sofort. Handwerkerrechnungen sind 2 Jahre aufzubewahren. Vorauskasse und Barzahlung wird vom Mitarbeiter sofort quittiert.
- Mit Übergabe der Unterlagen geht die Gefahr der Lesbarkeit, Vollständigkeit und Haltbarkeit auf den Empfänger über. Sämtliche Daten werden in unserem Unternehmen 10 Tage nach Übergabe der Unterlagen bzw. des Rechnungsversands, gelöscht.
- Mahngebühren werden mit 10 Euro netto belegt. Hinweis: Eine sofortige Mahnbescheiderstellung ist aufgrund der Handwerkerverordnung sofort möglich und wird von uns automatisch eingeleitet. Wir behalten uns vor, Forderungen sofort an ein Inkassobüro zu übergeben und inhaltlich abzutreten.
Stand: 12/2015
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